Wir bitten Sie auf Ihren Rechnungen den Schweizer oder Europäischen Ursprung korrekt zu deklarieren, sofern Sie diesen erfüllen. Eine Ursprungserklärung muss gemäss den Vorgaben des Schweizerischen Zolls ausgestellt werden.

Diese Erklärung muss bei internationalen Lieferanten auf der Rechnung erfolgen. Schweizer Lieferanten können den Ursprung auf jeder Rechnung deklarieren oder mittels einer Langzeiterklärung für das laufende Kalenderjahr. Bei letzterer bitten wir Sie, diese auf Ihrem Briefpapier auszustellen – inklusive Ort, Datum sowie Unterschrift – und uns im Original zukommen zu lassen.

Besonders wichtig ist dabei der korrekte Wortlaut einer Ursprungserklärung!

Im Download-Bereich stellen wir Ihnen ein Merkblatt inklusive Beispiele zur Verfügung. Bitte beachten Sie auch die Homepage des Schweizer Zolls.